Projektcontrolling

Projektcontrolling, oder Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung durch gezieltes abgestuftes Projektcontrolling

Projektmanagement – Projektcontrolling – Projektorganisation – Banken-Controlling – Risikominimierung – Frühwarnsystem

Im Rahmen des Projektmanagements ist das Projektcontrolling neben der Projektentwicklung sowie der Projektsteuerung ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Kunden aus dem Banken-, Fonds- und Leasingbereich sowie sonstiger Kapitalgeber im Zuge einer sicheren und risikominimierten Finanzierung von Immobilien. Projektcontrolling liefert den Kapitalgebern gezielte Informationen zu den Kosten, Terminen und Qualitäten und trägt somit zur Risikominimierung bei der Finanzierung von Immobilien bei.

Das Projektcontrolling gliedert sich in 2 Phasen, wobei die Phase 1 in unterschiedlicher Ausprägung erfolgen kann:

Phase 1-A
Hier wird der Kapitalgeber vor der Kreditvergabe baufachlich unterstützt, die baufachliche Objektbeurteilung umfasst

  • Plausibilitätsprüfungen
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit/der Vermarktungschancen
  • Risikobeurteilung Bau (Baugrund/Altlasten), Beurteilung der Objektsubstanz bei Renovierung/Sanierung/Umbau/Erweiterung von Bestandsimmobilien
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Phase 1-B
Hierunter verstehen wir das Projektcontrolling für den Kapitalgeber in der Anlaufphase nach der Kreditvergabe. Hier werden folgende Punkte beurteilt:

  • die Qualität der Objektbeteiligten
  • die Qualität der Objektunterlagen
  • die Qualität der Verträge
  • die Beurteilung der Projektorganisation

Phase 2
Hier handelt es sich um das Projektcontrolling für den Kapitalgeber während der Projektabwicklung. Das Projektcontrolling kann hier abgestuft nach dem Risiko erfolgen.
Variante 1: kein Projektcontrolling erforderlich, da die Objektbeurteilung als positiv eingestuft wurde
Variante 2: ein Projektcontrolling „small“ genügt, mit monatlicher Grobkontrolle der Kosten und Termine
Variante 3, Projektcontrolling „large“ mit regelmäßiger intensiver Kontrolle aller kreditrelevanter Vorgänge

Zwischen diesen Controlling-Varianten kann noch während der Abwicklungsphase variiert werden, je nachdem wie das Projekt bzgl. der Termine und Kosten verlaufen.

Der Vorteil durch Beauftragung unserer Sachverständigenzusammenschlusses ist, dass ein umgreifender Sachverstand über alle Bereiche des Bauwesens vorliegt und dass durch die Qualifikation der einzelnen Beteiligten – vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – die Aussagen über ein entsprechendes Stellenwert verfügen.

Für weitere Fragen rufen sie bitte an unter der Telefonnummer 089/3297 8630 an oder schreiben Sie eine kurze Mail an ehrmann@bau-sach-verstand.de.