Kontakt, Honorar

Kontakt

Sehr geehrter Besucher,

Sie können jederzeit mit uns telefonischen Kontakt aufnehmen, die Nummer unseres Büros ist 089/3297 8630.

Gerne beantworten wir auch Ihre Email an
info@bau-sach-verstand.de

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Honorierung

Die Honorierung der Sachverständigenleistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen (zwischen 150 – 195 €/h netto) zzgl. Neben- und Reisekosten und ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität der zu erbringenden Leistungen. Stundensätze in Richtung Untersatz gilt für Mitarbeiter. Eine Schätzung des Aufwands vor Leistungserbringung ist in der Regel nicht genau möglich, so dass wir von der Vereinbarung von Pauschalhonoraren Abstand nehmen.

Sollte keine Honorarvereinbarung zustandegekommen sein, so wird nach den Sätzen des JVEG: „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz“ abgerechnet. Das JVEG kann unter http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html eingesehen werden.

Honoraranfrage

Genauere Angaben zum Honorar erhalten Sie, wenn
– Sie telefonisch bei uns nachfragen,
– Sie uns eine kurze e-mail schicken – dann erhalten Sie eine Honorarübersicht im pdf-Format,
– Sie uns genauere Informationen zu Ihrem Objekt (Anschrift, Baujahr und Größe) und die Fragestellungen mitteilen – dann erhalten Sie eine Honorarschätzung.

Tel: +49 (0) 89 3297 8630
Fax: +49 (0) 89 3297 8398
E-Mail: info@bau-sach-verstand.de

Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen sowie die Leistungen der eigenen Mitarbeiter, die mit der Unterschrift des Sachverständigen Gutachten und Beratungsleistungen erbringen. Für die Kooperationspartner und Vereinsmitglieder wird keine Haftung, auch nicht gegenüber Dritten übernommen.

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und endet maximal 5 Jahre nach Leistungserbringung.

Eventuelle Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Deckungssummen der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von:
1.500.000 € für Personenschäden
500.000 € für Sach- und Vermögensschäden

Bauteilöffnungen

Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich von dem Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.