Gebäudecheck

Verkehrssicherheit – Gebäudeüberprüfung – Gebäudeüberwachung

Die Bauunterhaltung von bestehenden Gebäuden gliedert sich in die Werterhaltung und in den Erhalt der Sicherheit (Verkehrssicherungspflicht). Letzterem wurde wenig Bedeutung beigemessen, wie aktuelle Schadensereignisse, wie der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall, zeigen. Reagiert wird erst, wenn Schäden eingetreten sind. So hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Erlass vom 31.03.2006 – nachträglich per Eilsache – die Richtlinie für die überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RüV) verbindlich herausgegeben und zur sofortigen Anwendung eingeführt. Was für Brückenbauwerke schon seit Jahren selbstverständlich ist, wird nun auf Hochbauten ausgeweitet. Die Richtlinie RüV können Sie unter www.bmvbs.de Bauwesen Alle-Beiträge-zum-Thema-Bauwesen finden.

Die Richtlinie enthält Kriterien und Anhaltspunkte zur Identifizierung der risikobehafteten Gebäude und Bauteile, die einer turnusmäßigen überwachung bedürfen, ohne jedoch standardisierte Prüfintervalle oder Gebäudeklassifizierungen vorzugeben. Art, Umfang und Turnus der überwachung sind einzelfallbezogen festzulegen.
Diese Richtlinie ist als richtungsweisend einzustufen, weil das Wetter in Deutschland immer unvorhersehbarer wird. Neben den extremen Schneefällen kombiniert mit Dauerfrosttagen treten in zunehmenden Maße Stürme, Hagelschläge und Starkregen auf, die unsere Gebäude nicht ohne weiteres verkraften.
Damit „kritische“ Gebäude präventiv auch auf Schwächen der Standsicherheit kontrolliert werden können, ist es erforderlich, dass zukünftig gegebenenfalls auch Verkleidungen von Tragkonstruktionen (Außenwandverkleidungen, abgehängte Decken) geöffnet werden. Als „kritische Gebäude“ sind zunächst einmal Sonderbauten einzustufen, die über große Tragweiten verfügen oder besonderen klimatischen Verhältnissen ausgesetzt sind. Hierunter fallen insbesondere Hallenbäder, Tribünenkonstruktionen und besondere überdachungen, Stadthallen, Sporthallen, Lager- oder Ausstellungshallen, Bahnhöfe, etc.

Die Umsetzung der Richtlinie bedarf einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Nutzer und Sachverständigen verschiedener Sparten. Es ist zumindest immer ein Zusammenspiel von Tragwerksplanern und Bausachverständigen erforderlich, um kritische Situationen erkennen zu können. Der Einsatz modernster Meßmethoden sollte hier selbstverständlich sein.
Bei einer Begehung sollte der Gebäudenutzer immer mit dabei sein. Er weiß in der Regel, wo kritische Punkte vorhanden sind, wo und wann bereits Schäden auftraten. Beispielsweise sollte nach Wasserschäden auch die Tragkonstruktion begutachtet werden, weil eventuell eine schleichende Zerstörung der Tragkonstruktion eingetreten sein kann.

Es ist zu erwarten, dass die Haftpflichtversicherer die Prämie davon abhängig machen werden, ob regelmäßig Gebäude-Checks durchgeführt werden.

Im September 2006 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern die „Hinweise für die überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ herausgegeben. Hier handelt es sich um eine Empfehlung an Eigentümer und Baufachleute, wie bei der regelmäßigen überprüfung der Standsicherheit der baulichen Anlagen vorgegangen werden kann.

Wenn Sie ein konkretes Angebot wünschen oder weitere Fragen haben, dann bitten wir um Anruf unter der Nummer: 089/3297 8630 (München) oder um eine kurze e-mail: info@bau-sach-verstand.de.