Schimmel

Schimmel

Schimmelpilze – Schimmel – Schimmelbefall – Innenraumschadstoffe – Bakterien

Schimmelpilze sind weit verbreitet, sie sind nicht nur im Haus sondern auch im Freien anzutreffen. Meistens sind die Schimmelpilze unsichtbar. Wir genießen sogar Schimmelpilze, wie z.B. in Gorgonzolakäse, Hefeteig, Wein,… Allerdings gibt es andererseits auch eine Vielzahl toxischer Pilze, die mit Infektionskrankheiten, Allergien, Reizungen der Augen und Atemwege, Müdigkeit und Gliederschmerzen in Verbindung gebracht werden. Insbesondere Kinder reagieren auf Pilze empfindlich.

In Wohnungen bzw. Häusern tritt im Allgemeinen massiver Schimmelbefall nach einem Wasserschaden oder nach übermäßigem Kondensatanfall auf. Kondensatanfall bildet sich auf kalten Bauteilen, wie Wärmebrücken, an schlecht belüfteten Stellen (Raumecken, Schlafzimmerwände, Schrankrückseiten) und in ungenügend beheizten Räumen.

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Welche Grenzwerte gibt es für Schimmelpilze in der Raumluft?
Zur Zeit existieren weder in Deutschland noch international gültige Grenzwerte. Die aktuelle Einteilung z.B. nach der BioStoffV ist sehr umstritten, weil aktuelle Untersuchungen nicht berücksichtigt sind. Nachdem Schimmelpilze überall in der Natur vorkommen sind sie Bestandteil unser natürlichen Umwelt. Sie stellen somit kein Umweltgift oder eine Umweltverschmutzung dar. Das Auftreten oder die Emission von Schimmelpilzen kann daher auch nicht reguliert werden. Des weiteren existieren Hunderte von Arten in der Luft, von denen nur ein kleiner Teil für den Menschen hygienisch relevant oder gar pathogen sein können.

Schimmelpilze werden als gesundheitsschädlich eingestuft, wenn sie

  1. Infektionen auslösen
  2. Mykotoxine produzieren oder
  3. allergene Stoffe produzieren

Es konnten bis heute jedoch noch keine Dosis-Wirkungsbeziehungen für Infektionen gefunden werden.
Die Produktion von Mykotoxinen ist von vielen Umweltfaktoren abhängig. Eine bekannte Gattung ist der Aspergillus flavus, welcher häufig auf Nüssen, Pistazien und Gewürzen vorkommt und die krebserregenden Aflatoxine produziert.
Für wenige Schimmelpilze wie Penicillium chrysogenum, Alternaria alternata oder Aspergillus fumigatus wurden allergene Stoffe getestet.

Viele Autoren sind der Auffassung, dass die Konzentration in der Innenraumluft nicht über der der Außenluft liegen sollte. Sofern das Immunsystem intakt ist, wird dabei die Gefahr einer Infektion oder gesundheitlichen Beeinträchtigung als sehr gering eingestuft. Eine Ausnahme bilden allergische Reaktionen. Immungeschwächten Menschen wird daher geraten sich z. B. von Kompostierungsanlagen und landwirtschaftlichen Betrieben fernzuhalten, da hier mit erhöhten Konzentrationen von pathogenen Aspergillus-Spezies, wie Aspergillus fumigatus, zu rechnen ist.

Beispiele für gesundheitsgefährdende Schimmelpilze sind:

  • Aspergillus niger: kann zu Infektionen der Ohren, Lunge und anderer Organe führen
  • Coccidioides immitis, Histoplasma capsulatum, Blastomyces dermatitidis (Erreger schwerer Systemmykosen, die den ganzen Körper betreffen können)
  • Acremonium

Wie ist bei Schimmelpilzbefall vorzugehen?
Zunächst einmal ist zu differenzieren zwischen dem Auftreten einzelner Flecken und einem größeren Schimmelbelag. Handelt es sich um einen Schimmebelag, dann sollte man einen Fachmann rufen, denn es sind dann mehrere Schritte einzuleiten:

  1. Feststellen der Ursache
  2. Untersuchen, ob der Schimmel toxisch ist
  3. Beseitigen der Ursache
  4. Beseitigen des Schimmelbefalls. Die Sanierungsmethode hängt ab
    • von der Größe des Schimmelbefalls (< 0,5 m² oder > 0,5 m²)
    • und der Toxizität des Schimmels

Die Schritte 1 und 2 sind sehr wichtig, hierzu bedarf es ausreichender Erfahrung und Sachverstand. Wir und mit uns zusammenarbeitende Labors nehmen Ihnen diese Arbeit zuverlässig ab. Unser Sachverständigenbüro setzt zur Ursachenfindung modernste Meßmethoden (Thermografie, dielektrische Feuchtigkeitsmessgeräte,…) ein. Wir führen Schnelltests durch, so dass sie noch während des Ortstermins eine Aussage zur Toxizität der Schimmelpilze erhalten.
Abschließend ist zu sagen, dass es nicht ausreicht, den sichtbaren Schimmelbefall oberflächlich zu bekämpfen oder einen befallenen Bereich ohne fachmännisch ausgeführte Sanierung austrocknen zu lassen, denn es muss auch häufig mit einer Gesundheitsgefährdung durch abgestorbene Mikroorganismen gerechnet werden.

Herr öbuv Jürgen Schäfer war maßgebend in dem Arbeitskreis „Schimmelpilzschäden“ des B.V.S tätig. Anbei können sie das Ergebnis, das von Sachverständigenexperten aufgestellt wurde herunterladen:

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch in München unter 089/3297 8630 oder per e-mail: info@bau-sach-verstand.de.

Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

Herr öbuv Jürgen Schäfer war maßgebend in dem Arbeitskreis „Schimmelpilzschäden“ des B.V.S tätig. Anbei können sie das Ergebnis, das von Sachverständigenexperten aufgestellt wurde, herunterladen:

Schimmelpilzrichtlinie 2014

Im Weiteren weisen wir noch auf das Merkblatt des BVS „Heizen und Lüften“ hin.

BVS Merkblatt „Heizen und Lüften“ 


Schimmel

Schimmelpilze – Schimmel – Schimmelbefall – Innenraumschadstoffe – Bakterien

Schimmelpilze sind weit verbreitet, sie sind nicht nur im Haus sondern auch im Freien anzutreffen. Meistens sind die Schimmelpilze unsichtbar. Wir geniessen sogar Schimmelpilze, wie z.B. in Gorgonzolakäse, Hefeteig, Wein,… Allerdings gibt es andererseits auch eine Vielzahl toxischer Pilze, die in Verbindung gebracht werden mit Infektionskrankheiten, Allergien, Reizungen der Augen und Atemwege, Müdigkeit und Gliederschmerzen. Insbesondere Kinder reagieren auf Pilze empfindlich.

In Wohnungen bzw. Häusern tritt im Allgemeinen massiver Schimmelbefall nach einem Wasserschaden auf oder nach übermäßigem Kondensatanfall. Kondensatanfall bildet sich auf kalten Bauteilen, wie Wärmebrücken, an schlecht belüfteten Stellen (Raumecken, Schlafzimmerwände, Schrankrückseiten) und in ungenügend beheizten Räumen.

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Welche Grenzwerte gibt es für Schimmelpilze in der Raumluft?
Zur Zeit existieren weder in Deutschland noch international gültige Grenzwerte.Die aktuelle Einteilung z.B. nach der BioStoffV ist sehr umstritten, weil aktuelle Untersuchungen nicht berücksichtigt sind. Nachdem Schimmelpilze überall in der Natur vorkommen sind sie Bestandteil unser natürlichen Umwelt. Sie stellen somit kein Umweltgift oder eine Umweltverschmutzung dar. Das Auftreten oder die Emission von Schimmelpilzen kann daher auch nicht reguliert werden. Des weiteren existieren Hunderte von Arten in der Luft, von denen nur ein kleiner Teil für den Menschen hygienisch relevant oder gar pathogen sein können.

Schimmelpilze werden als gesundheitsschädlich eingestuft, wenn sie

  1. Infektionen auslösen
  2. Mykotoxine produzieren oder
  3. allergene Stoffe produzieren

Es konnten bis heute jedoch noch keine Dosis-Wirkungsbeziehungen für Infektionen gefunden werden.
Die Produktion von Mykotoxinen ist von vielen Umweltfaktoren abhängig. Eine bekannte Gattung ist der Aspergillus flavus, welcher häufig auf Nüssen, Pistazien und Gewürzen vorkommt und die krebserregenden Aflatoxine produziert.
Für wenige Schimmelpilze wie Penicillium chrysogenum, Alternaria alternata oder Aspergillus fumigatus wurden allergene Stoffe getestet.

Viele Autoren sind der Auffassung, dass die Konzentration in der Innenraumluft nicht über der der Außenluft liegen sollte. Sofern das Immunsystem intakt ist, wird dabei die Gefahr einer Infektion oder gesundheitlichen Beeinträchtigung als sehr gering eingestuft. Eine Ausnahme bilden allergische Reaktionen. Immungeschwächten Menschen wird daher geraten sich z. B. von Kompostierungsanlagen und landwirtschaftlichen Betrieben fernzuhalten, da hier mit erhöhten Konzentrationen von pathogenen Aspergillus-Spezies, wie Aspergillus fumigatus, zu rechnen ist.

Beispiele für gesundheitsgefährdende Schimmelpilze sind:

  • Aspergillus niger: kann zu Infektionen der Ohren, Lunge und anderer Organe führen
  • Coccidioides immitis, Histoplasma capsulatum, Blastomyces dermatitidis (Erreger schwerer Systemmykosen, die den ganzen Körper betreffen können)
  • Acremonium

Wie ist bei Schimmelpilzbefall vorzugehen?
Zunächst einmal ist zu differenzieren zwischen dem Auftreten einzelner Flecken und einem größeren Schimmelbelag. Handelt es sich um einen Schimmebelag, dann sollte man einen Fachmann rufen, denn es sind dann mehrere Schritte einzuleiten:

  1. Feststellen der Ursache
  2. Untersuchen, ob der Schimmel toxisch ist
  3. Beseitigen der Ursache
  4. Beseitigen des Schimmelbefalls. Die Sanierungsmethode hängt ab
    • von der Größe des Schimmelbefalls (< 0,5 m² oder > 0,5 m²)
    • und der Toxizität des Schimmels

Die Schritte 1 und 2 sind sehr wichtig, hierzu bedarf es ausreichender Erfahrung und Sachverstand. Wir und mit uns zusammenarbeitende Labors nehmen Ihnen diese Arbeit zuverlässig ab. Unser Sachver- ständigenbüro setzt zur Ursachenfindung modernste Meßmethoden (Thermografie, dielektrische Feuchtigkeitsmessgeräte,…) ein. Wir führen Schnelltests durch, so dass sie noch während des Ortstermins eine Aussage zur Toxizität der Schimmelpilze erhalten.
Abschließend ist zu sagen, dass es nicht ausreicht, den sichtbaren Schimmelbefall oberflächlich zu bekämpfen oder einen befallenen Bereich ohne fachmännisch ausgeführte Sanierung austrocknen zu lassen, denn es muss auch häufig mit einer Gesundheitsgefährdung durch abgestorbene Mikroorganismen gerechnet werden.

Herr öbuv Jürgen Schäfer war maßgebend in dem Arbeitskreis „Schimmelpilzschäden“ des B.V.S tätig. Anbei können sie das Ergebnis, das von Sachverständigenexperten aufgestellt wurde herunterladen:

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch in München unter 089/3297 8630 oder per e-mail: info@bau-sach-verstand.de.

GTÜ Bautechnik zur Schimmelvermeidung

Informationsbroschüre der GTÜ Bautechnik zur Schimmelvermeidung durch richtiges Heizen und Lüften:
flyer_heizen-lueften_2009

Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

Herr öbuv Jürgen Schäfer war maßgebend in dem Arbeitskreis „Schimmelpilzschäden“ des B.V.S tätig. Anbei können sie das Ergebnis, das von Sachverständigenexperten aufgestellt wurde herunterladen:

Richlinie_Schimmelpilze_2010b

Der neueste Standpunkt des BVS Bayern befasst sich mit Schadstoffen in Innenräumen.
Die Bausachverständigen Herr Schäfer und Herr Ehrmann haben bei dem Arbeitskreis mitgewirkt. Schadstoffe in Innenräumen, wie z.B. Schimmelpilze oder Formaldehyd, werden oft heruntergespielt. Aufgrund der zunehmenden Empfindlichkeit der Menschen ist es ein Thema der Gegenwart und Zukunft.

Ansehen (pdf)