Verkehrswert – Wertgutachten – Mietwertgutachten – Erbauseinandersetzung – Scheidung – Schiedsgutachten – Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer – Flächenberechnung – Ankauf – Verkauf – Beratung – Bauschäden und Baumängel – Sanierungskosten – Spezialimmobilien (Alten- und Pflegeheime etc.) – Doppik
Es gibt eine Vielzahl von Anlässen, die eine Immobilienbewertung erforderlich machen, beispielsweise für den An- oder Verkauf, im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder einer Scheidung.
Immer häufiger werden wir um Wertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt im Zuge einer Erbschaft oder Schenkung gebeten, wenn vom Finanzamt ein unzutreffender Wert festgestellt wurde. Im Rahmen der Erbschaftssteuerreform wird dies weiter zunehmen.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit von Bausachverständigen und Bewertungssachverständigen in unserem Verbund, können wir auch zu Bauschäden und deren Einfluss auf den Immobilienwert Stellung nehmen.
Auch die Erstellung von Mietwertgutachten für die Begründung von Mieterhöhungen oder Mietminderungen gehören zu unserem Leistungsangebot.
Je mehr Informationen über die Immobilie und den Anlass der Bewertung vorliegen, desto genauer und zielführender kann die Bewertung erstellt werden. Daher ist eine gute Zusammenarbeit und enge Abstimmung zwischen dem Auftraggeber bzw. dem Immobilieneigentümer und uns besonders wichtig.
Das Honorar für Wertermittlungen richtet sich nach der Honorarordnung (HOAI) in Abhängigkeit von der Größe und dem Wert der Immobilie. Alternativ können auch zeitabhängige Honorare auf Stundenbasis oder pauschale Honorare vereinbart werden.
Wir beraten Sie gerne! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer in der Zentrale 089/54043392 oder Frau Dr. Schaper unter
08061/9388477.