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KontaktformularHonorierungDie Honorierung der Sachverständigenleistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen (zwischen 68 - 130 €/h netto) zzgl. Neben- und Reisekosten und ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität der zu erbringenden Leistungen. Stundensätze in Richtung Untersatz gilt für Mitarbeiter. Eine Schätzung des Aufwands vor Leistungserbringung ist in der Regel nicht genau möglich, so dass wir von der Vereinbarung von Pauschalhonoraren Abstand nehmen. HonoraranfrageGenauere Angaben zum Honorar erhalten Sie, wenn HaftungDie Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen sowie die Leistungen der eigenen Mitarbeiter, die mit der Unterschrift des Sachverständigen Gutachten und Beratungsleistungen erbringen. Für die Kooperationspartner und Vereinsmitglieder wird keine Haftung, auch nicht gegenüber Dritten übernommen. BauteilöffnungenBauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich von dem Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen. |
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